Mitteilung

Die EU-Kommission hat heute ihren lang erwarteten Vorschlag für eine EU Inc. vorgelegt, Teil eines umfassenderen 28. Regimes

Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem für junge und innovative Unternehmen in den EU-Mitgliedsländern zumindest teilweise zu harmonisieren, um ihnen die Expansion innerhalb der EU zu erleichtern. Bisher bremsen Unterschiede zwischen den 27 Mitgliedsländern im Hinblick auf Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf Anmeldeprozeduren eine Expansion innerhalb der #EU. Der Kommissionsvorschlag betrifft das Gesellschaftsrecht und die Anmeldung: Die EU Inc. ist eine EU-weit einheitliche Rechtsform mit vereinfachter, einmaliger Dateneingabe.

Die EU Inc. ist von höchster Bedeutung für Entrepreneurship, Innovation und wirtschaftlichen Wohlstand in Europa: Indem sie die Internationalisierung innerhalb der EU vereinfacht, verbessert sie die Renditeerwartungen europäischer Startups, was wiederum deren Finanzierung erleichtert. Im aktuellen Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation ist diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet.  

Das vollständige Gutachten zum Download finden Sie hier: Jahresgutachten 2026
 

Der heute vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission hat die folgenden Eckpunkte:  

  • Es wird eine Verordnung vorgeschlagen, die Regelungen gelten daher unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich. 

  • Rechtliche Basis ist Artikel 114 AEUV, der auf die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten abzielt. 

  • Zur Registrierung soll es eine Schnittstelle geben, die die Eingaben eines Unternehmens an nationale Systeme übermittelt.  

  • Für die Auslegung eventueller Streitfälle sind nationale Gerichte zuständig.  

  • Insolvenzverfahren werden erleichtert, insbesondere für innovative Startups. 
     

Einordnung der EFI: 

Die EFI begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission. Er stimmt in zwei zentralen Punkten mit den Empfehlungen überein, die die EFI im aktuellen Jahresgutachten gibt:  

  • Verordnung anstatt Richtlinie: eine Richtlinie hätte aufgrund der Notwendigkeit einer Übersetzung in die Rechtssysteme der einzelnen Länder nationale Unterschiede zur Folge gehabt – die man ja gerade beseitigen möchte. Zudem würde eine Umsetzung per Richtlinie mindestens zwei Jahre länger dauern.  

  • Annahme erfordert keine Einstimmigkeit: Durch den Bezug auf Artikel 114 AEUV, der für einen funktionierenden Binnenmarkt sorgen soll, ist die Annahme des Vorschlags mit qualifizierter Mehrheit möglich.  
     

In anderen Punkten wählt die EU-Kommission aus Sicht der Expertenkommission Forschung und Innovation konstruktive Kompromisse:  

  • Ein einheitliches Register für alle EU-Länder wäre zwar wünschenswert, hätte aber Widerstände ausgelöst und wäre in der Implementierung langwieriger. Die vorgeschlagene Schnittstelle kann als „juristischer Adapter“ wirken, der Kompatibilität herstellt. Wichtig ist, dass sie gut ausgestaltet wird.  

  • Die Zuständigkeit nationaler Gerichte für Streitfälle mag zwar zu unterschiedlichen Auslegungen führen. Diese mögliche Heterogenität wäre allerdings deutlich geringer als jene, die sich aus einer Richtlinie ergäbe. Zudem gibt es auch zwischen Gerichten innerhalb des gleichen Landes oft Auslegungsunterschiede. Schließlich gibt es auch bei diesem Punkt den Vorteil der schnelleren Umsetzung aufgrund der Kompatibilität mit den bestehenden Systemen.  

  • Die geplante Vereinfachung von Insolvenzverfahren ist zu begrüßen, ebenso die klare Definition eines „innovativen Startup“. Bei letzterer ist die Praxistauglichkeit zu prüfen.  
     

Wichtig ist nun, dass dieser Vorschlag, ggf. mit kleinen Änderungen, schnell umgesetzt wird. Europa muss die Bedingungen für Unternehmertum, für Startups und Scaleups dringend verbessern. Die EU Inc. ist ein notwendiger Schritt dazu, weitere müssen folgen.  

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