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europe.table: Innovation: Europa braucht die EU Inc.

Gründungen in Europa hinken Gründungen in den USA hinterher. Daher plädiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) für den Vorschlag der EU-Kommission für die neue optionale Unternehmensrechtsform.

Europäische Gründungen haben ein Wachstumsproblem. Dies illustriert in dramatischer Weise eine viel beachtete Datenauswertung des MIT-Ökonomen Andrew McAfee von 2024. Sie betrachtet börsennotierte Unternehmen mit einer Bewertung von mindestens zehn Milliarden US-Dollar, die in den vergangenen 50 Jahren komplett neu gegründet worden waren. In den USA zeigen die zugrundeliegenden Daten 241 solcher Unternehmen, mit einer Gesamtbewertung von 29,6 Billionen Dollar.

In der EU sind es dagegen nur 14.
Und diese kommen insgesamt auf 0,43 Billionen Dollar. In den USA sind es also siebzehnmal so viele Unternehmen, mit einer um den Faktor 68 höheren Gesamtbewertung. Dieser Vergleich ist umso gravierender, als digitale High-Tech-Unternehmen mit 71 Prozent den Großteil dieser Bewertung ausmachen. Europa ist von vielen dieser Unternehmen strategisch abhängig.

Für das schlechte Abschneiden Europas nennt der Draghi-Report einen wichtigen Grund. 
„Innovative Unternehmen, die in Europa expandieren wollen, werden in allen Phasen durch uneinheitliche und restriktive Vorschriften behindert.“ Um der Fragmentierung und Komplexität des europäischen Binnenmarkts entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im März dieses Jahres ihr Konzept einer EU Inc. vorgelegt. Der Entwurf befindet sich aktuell im Trilog, bis Jahresende soll eine Einigung erreicht werden.

Um das Fazit vorwegzunehmen:
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hält eine weitgehende und schnelle Umsetzung des Kommissionsvorschlags mittels einer Verordnung für eminent wichtig. Um Wohlstand und wirtschaftliche Entwicklung in der Union langfristig zu sichern, brauchen wir eine möglichst einheitliche und möglichst einfache EU Inc.

Die EU Inc. ist eine optionale Unternehmensrechtsform, die parallel zu den nationalen Rechtsformen existieren soll.
Sie soll es jungen, innovativen Unternehmen ermöglichen, EU-weit in Teilbereichen harmonisierte Vorschriften des Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts zu nutzen. Jungen, innovativen Unternehmen stünde damit von Beginn an die gesamte EU als Markt offen, was ihr Wachstum erheblich beschleunigen kann. Zentrale Regelungen des Vorschlags betreffen den Gründungsprozess, Mitarbeiteroptionen und Insolvenzen. Die Gründung einer EU Inc. soll digital und einmalig für die gesamte EU möglich sein, innerhalb von 48 Stunden und zu Kosten von maximal 100 Euro.

Besonders wichtig für wachstumsorientierte Start-ups:
Die rechtliche Behandlung von Mitarbeiteroptionen soll harmonisiert werden, insbesondere sollen sie einheitlich erst beim Verkauf besteuert werden. Insolvenzverfahren für innovative Start-ups sollen einheitlich, einfach und digital gestaltet werden.

Aktuell wird das Konzept verschiedentlich kritisiert.
Der DGB, Verdi und der Europäische Gewerkschaftsbund warnen, die EU Inc. könne die Arbeitnehmermitbestimmung aushöhlen: Ein Unternehmen könnte seinen Sitz in einem Land mit schwacher Mitbestimmung wählen, während es tatsächlich dort tätig ist, wo starke Arbeitnehmerrechte gelten. Ein Lösungsvorschlag, den auch die Bundesregierung vertritt: Überschreitet ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat den dortigen Schwellenwert für Mitbestimmung, muss der Registersitz in diesen Staat verlegt werden, sodass dessen Mitbestimmungsrecht zur Anwendung kommt.

Bei mehreren überschrittenen Schwellenwerten soll der jeweils höchste maßgeblich sein.
Diese Regelung erscheint gangbar, sofern sie möglichst einfach umgesetzt wird. Abzuraten ist dagegen von dem Vorschlag, den Anwendungsbereich der EU Inc. auf Start-ups und Scale-ups zu begrenzen. Er würde das Konzept juristisch kompliziert machen und als Wachstumsbremse für erfolgreiche Scale-ups wirken, die die Kriterien einer EU Inc. nicht länger erfüllen.

Auch zu Gläubigerschutz und Missbrauchsprävention gibt es Kritik.
Steuerberaterorganisationen sowie die Bundesrechtsanwaltskammer bemängeln, dass die EU Inc. ohne Mindestkapital gegründet werden kann und im Insolvenzfall auf einen unabhängigen Verwalter verzichtet werden darf. Das unternehmerische Risiko könnte so stärker auf Gläubiger und Beschäftigte abgewälzt werden. Allerdings kommt bereits die deutsche Unternehmergesellschaft mit einem Euro Kapital aus, ohne dass dies zu einer Missbrauchswelle führte.

Tatsächlichen Schutz bieten eher laufende Kapitalerhaltungspflichten.
Zudem ist die vereinfachte Insolvenz nur für „innovative Start-ups“ vorgesehen. Die Bundesnotarkammer wiederum warnt vor anonymen Briefkastenfirmen, weil die notarielle Identitätsprüfung entfällt, und befürchtet dadurch auch Lücken bei der Geldwäscheprävention. Der Startup-Verband hält dem entgegen, dass die strikte Notarpflicht ein liebgewonnener nationaler Besitzstand sei. Zudem funktioniert Geldwäscheprävention überwiegend über Banken und Geldwäscheaufsicht, nicht über die Registereintragung.

Kritik kommt allerdings auch von Start-up-Verbänden, denen der Kommissionsvorschlag nicht weit genug geht.
Sie kritisieren, dass trotz des zentralisierten Registrierungsprozesses einer EU Inc. deren Daten in nationalen Registern gespeichert werden sollen. Zudem könne die geplante Zuständigkeit nationaler Gerichte für Streitigkeiten spezifisch zur EU Inc. zu einer uneinheitlichen Auslegung der Rechtsnormen führen.

Europa muss sich entscheiden.
Die besonderen Eigenschaften einer EU Inc. bergen gewisse Risiken. Diese sind jedoch abzuwägen gegen die reale Gefahr, dass Europa auch in den kommenden 50 Jahren keine Unternehmen von Weltrang hervorbringt – und sich insbesondere im digitalen Bereich die Abhängigkeiten von anderen Ländern vertiefen. Die EU ist mit einer Marktgröße von 450 Millionen Einwohnern und einem hohen Bildungsstand grundsätzlich in einer starken Position. Die EU Inc. kann helfen, dieses Potenzial zu nutzen.

EFI unterstützt daher den Vorschlag einer Verordnung zur EU Inc. ausdrücklich.
Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die EU Inc. zügig und wie geplant mittels Verordnung eingeführt wird.

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