Von Guido Bünstorf, Carolin Häussler, Christoph Oslislo
Im weiteren Sinn umfasst der Wissenstransfer alle Aktivitäten, die dazu beitragen, wissenschaftliche Erkenntnisse in gesellschaftlich relevante Anwendungen zu bringen. Das Spektrum der Transferaktivitäten ist ausgesprochen breit – es umfasst die Wissenschaftskommunikation, anwendungsorientierte Lehr-, Forschungs- und Beratungsprojekte, die Gründungsunterstützung für Studierende und wissenschaftlich Beschäftigte ebenso wie den Technologietransfer, also die Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Technologietransfer erfolgt typischerweise über Ausgründungen aus den Hochschulen oder über Kooperationen mit etablierten Unternehmen. In beiden Fällen liegt das geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) an den Forschungsergebnissen zunächst bei den Hochschulen. Der IP-Transfer über Lizenzierungen oder Patentübertragungen ist damit Teil des Technologietransfers.
Europa insgesamt hat beim Technologietransfer erhebliches Verbesserungspotenzial. Seit vielen Jahren wird das sogenannte „europäische Paradox“ diskutiert: Europa sei zwar wissenschaftlich leistungsfähig, jedoch zu wenig erfolgreich darin, diese Stärke in wirtschaftlich verwertbare Innovationen zu übersetzen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Draghi-Report zur Zukunft europäischer Wettbewerbsfähigkeit (Draghi, 2024), die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Technologietransfer zu verbessern. Auch in Deutschland zeigt sich eine Transferschwäche in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Mikroelektronik oder Quantentechnologien, insbesondere im Vergleich zu den USA (EFI, 2025; EFI, 2026).
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106. Jahrgang, 2026 · Heft 7 · S. 506–513 · JEL: I23, O31, O34, O38